14. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen

Schnittstellenproblematik Arzt-Krankenhaus-Patient – Brennpunkte der sektorenübergreifenden Versorgung

 

Pressemitteilung zu den 13. Berliner Gesprächen zum Gesundheitswesen

Die Veranstalter der 14. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen möchten Sie mit der diesjährigen Veranstaltung über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung informieren und den weiterhin bestehenden Reformbedarf aufzeigen.

 

Durch das GKV-VStG vom 22.12.2011 wurden zahlreiche neue Instrumente in das SGB V aufgenommen, um eine Verbesserung der Ver­zahnung der Leistungssektoren zu erreichen. So wurde die bisherige Regelung der ambulan­ten Behandlung im Krankenhaus in § 116b SGB V durch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ersetzt.

 

Nachdem bereits im GKV-VStG die Zusammen­arbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern im Bereich der vor- und nach­stationären Behandlung im Krankenhaus nach § 115a sowie des ambulanten Operierens im Krankenhaus nach § 115b SGB V verbessert wor­den ist, hat das PsychEntgG vom 21.07.2012 in § 2 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG die Möglichkeit eröffnet, dass Krankenhäuser ihre allgemeinen Krankenhausleistungen auch durch nicht fest im Krankenhaus angestellte Ärzte erbringen.

 

Dem G-BA wurde ein neues Instrument für die Erprobung von Unter­suchungs- und Behandlungsmethoden zur Verfügung gestellt. Für neue Untersuchungs-und Behandlungsmethoden, deren Nutzen noch nicht hinreichend belegt ist, die jedoch das Potenzial eines Nutzens erkennen lassen, kann der G-BA Richtlinien für eine Erprobung beschließen (§ 137e, § 137c SGB V). Die Regelung soll nach dem Willen des Gesetzgebers vor allem auch der Innovations­förderung im GKV-System dienen.

 

Viele dieser gesetzlichen Neuregelungen sind jedoch von einer Umsetzung durch den G-BA abhängig. Zur Umsetzung der Erprobung neu­er Untersuchungs- und Behandlungsmetho­den nach § 137e SGB V hat der G-BA die Verfah­rensordnung durch Beschluss vom 20.09.2012 um konkretisierende Regelungen ergänzt. In seiner Sitzung am 21.03.2013 hat der G-BA mit zeitlicher Verzögerung die Erstfassung der Richtlinie über die ambulante spezialfachärzt­liche Versorgung nach § 116b SGB V (ASV-RL) beschlossen. Sie gibt den formalen Rahmen für den neuen Versorgungsbereich vor und regelt die Anforderungen an die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten im Rahmen der ASV. In einem nächsten Schritt sollen die jeweiligen Erkrankungen und hoch­spezialisierten Leistungen konkret benannt und der krankheitsspezifische Behandlungs­umfang sowie die Anforderungen an Personal, Ausstattung und Qualitätssicherung bestimmt werden.

 

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass sich der G-BA offenbar noch schwer damit tut, die gesetzlichen Vorgaben für eine sektorenüber­greifende Qualitätsprüfung anzuwenden. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des BSG vom 07.05.2013 (Az.: B 1 KR 44/12 R), in dem das Gericht rügt, dass der G-BA das sektorenüber­greifende Prüfverfahren nach der Richtlinie für Methoden in der Krankenhausbehandlung nicht auf eine Empfehlung der Methode für die vertragsärztliche Versorgung erstreckt hat. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat sich in einem Sondergutachten von 2012 mit der Frage beschäftigt, inwieweit eine Stärkung des Wettbewerbs an der Schnittstelle zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor zu einer Verbesserung von Effizienz und Effekti­vität der Gesundheitsversorgung beizutragen vermag. Angesichts der vom SVR festgestellten „zersplitterten Versorgung an der Schnittstelle ambulant-stationär“ und eines fehlenden ein­heitlichen Rechtsrahmens werden die von ihm abgegebenen Empfehlungen zur Sicherung einer sektorenübergreifenden Versorgungskon­tinuität sicherlich Gegenstand der nächsten Gesundheitsreform nach der Bundestagswahl sein.

Titel:14. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen
Beginn:08.11.2013, 09:00 Uhr
Ende:08.11.2013, 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:04.11.2013, 12:00 Uhr
Leitung:Dr. Peter Wigge, Prof. jur. Dr. Stefan Huster, Dr. jur. Rainer Hess
Zielgruppe:Niedergelassene Ärzte & Krankenhausärzte, Verwaltungsdirektoren von Krankenhäusern, Heilmittelerbringer, Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Verbände & Institutionen im Gesundheitswesen
Ort:

Mövenpick Hotel, Schöneberger Strasse 3, Berlin

Tagungsleitung:

Dr. jur. Peter Wigge, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht,

Rechtsanwälte Wigge, Münster

Prof. Dr. jur. Stefan Huster, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie - Ruhr-Universität Bochum

Dr. jur. Rainer Hess, Hauptamtlicher Vorstand, Deutsche Stiftung Organtransplantation, Frankfurt a.M.

 

Programmablauf:

9:00 – 9:30                   Registrierung

9:30 – 9:45                   Begrüßung

Dr. jur. Peter Wigge, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwälte Wigge, Münster

 

1.    Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung

9:45 – 10:15        Ergebnisse des Sondergutachtens des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen  

Prof. Dr. jur. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn

10:15 – 10:30      Diskussion (Beitrag Thüsing)

 

2.    Auswirkungen des GKV-VStG und des PsychEntgG auf die sektoren-übergreifende Versorgung

10:30 – 11:00      Sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten aus der Sicht der Rechtsprechung

Prof. Dr. jur. Ernst Hauck, Richter am Bundessozialgericht, Kassel

 

11:00 – 11:30      Kaffeepause

 

11:30 – 12:00      Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser – insbesondere spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V

Dr. jur. Udo Degener-Hencke, Stellvertretendes unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses, Berlin

12:00 – 12:30      Hinzuziehung von niedergelassenen Ärzten

bei der Erbringung von Haupt- und Nebenleistungen im Krankenhaus

Dr. jur. Peter Wigge, Fachanwalt für Medizinrecht,

Rechtsanwälte Wigge, Münster

12:30 – 12:45      Diskussion (Beiträge Hauck, Degener-Hencke, Wigge)

 

12:45 – 13:45      Mittagspause

 

3. Sektorenübergreifende Qualitätssicherung und Methodenbewertung durch den G-BA

13:45 – 14:15      Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V durch den G-BA

Dr. med. Regina Klakow-Franck, Unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses, Berlin

14:15 – 14:45      Weiterentwicklung der Qualitätssicherung aus der Sicht der Krankenhäuser

Dr. med. Bernd Metzinger, M.P.H., Geschäftsführer Personalwesen und Krankenhausorganisation, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Berlin

 

14:45 – 15:00      Kaffeepause

 

15:00 – 15:30      Förderung medizintechnologischer Innovationen unter den Bedingungen der  intersektoralen Methodenbewertung  des G-BA – Innovationskatalysator oder Bremse?

Olaf Winkler, Leiter Referat Gesundheitssystem, BVMed - Bundesverband Medizintechnologie, Berlin

15:30 – 16:00      Diskussion (Beiträge Klakow-Franck, Metzinger, Winkler)

16:00                   Ende der Veranstaltung

 

Teilnahmegebühren:

Frühbucher bis 13. Sept. 2013: € 695,00

Normalpreis ab 14. Sept. 2013: € 795,00

(alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.)

Dieser Preis schließt Seminarunterlagen, Mittagessen, Pausenerfrischungen und Tagungsgetränke ein.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Unter Dokumente & Medien finden Sie einige Impressionen der 13. Berliner Gespräche sowie eine Pressemitteilung der Ärztezeitung vom 12.11.2012 zum Vortrag von Herrn Hecken, G-BA.

 

Dokumente & Medien

Pressemitteilung zu den 13. Berliner Gesprächen zum Gesundheitswesen
               
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