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Die Organisation der Arzneimittelversorgung in Deutschland ist durch diverse Schnittstellen und Sektorengrenzen gekennzeichnet, deren Koordination zudem durch die zahlreichen Steuerungsinstrumente in der GKV erschwert wird.
So stellt der Wechsel zwischen ambulantem und stationärem Sektor eine kritische Phase in der Arzneimittelversorgung dar. Häufig werden Patienten im Krankenhaus auf Medikamente eingestellt, die der niedergelassene Arzt nach der Entlassung nicht weiter verordnet. Grund dafür ist meist das unterschiedliche Preisniveau in den öffentlichen und den Krankenhausapotheken. Der deshalb notwendige Therapiewechsel kann wiederum die Compliance der Patienten beeinträchtigen.
In der ambulanten Versorgung sind Arzneimittel als Bestandteil der Krankenbehandlung wie diese als Sachleistung zu erbringen. Ein derartiger Sachleistungsanspruch des Versicherten kann jedoch grundsätzlich nur dadurch begründet werden, dass ein Vertragsarzt das Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet und damit die Verantwortung für die Behandlung übernimmt. Bei Ausstellung dieser Verordnung handelt er kraft der ihm durch das Vertragsarztrecht verliehenen Kompetenzen als Interessensachwalter der Krankenkasse, er gibt somit mit Wirkung für und gegen diese eine Willenserklärung ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wird der Vertragsarzt als „Schlüsselfigur” der Arzneimittelversorgung bezeichnet.
Arzneimittel dürfen in der ambulanten Versorgung – abgesehen von wenigen Ausnahmen – in der ambulanten Versorgung jedoch ausschließlich von Apotheken abgegeben werden. Dabei weist ihnen das Apothekengesetz einen Sicherstellungsauftrag für die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu. Der Apotheker unterliegt allerdings einem Substitutionsverbot und ist an die Verordnung des Vertragsarztes prinzipiell gebunden.
Auf den Vertragsarzt und den Apotheker wirken im Rahmen der Arzneimittelverordnung und -abgabe zudem Vorgaben wie die Aut-Idem-Regelung, Rabattverträge und die Arzneimittelnutzenbewertung nach dem AMNOG ein, die von ihnen zu beachten sind. Regress- und Retaxierungsängste und eine mangelnde Kommunikation und Koordination beider Berufsgruppen können zu Complianceproblemen und zur Polymedikation bei den Patienten führen.
Die Veranstalter der 15. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen möchten Sie mit der diesjährigen Veranstaltung über die Fragestellungen im Bereich der Schnittstellenproblematik in der Arzneimittelversorgung informieren, Lösungsansätze diskutieren und den bestehenden Reformbedarf aufzeigen. Weitere Informationen insbesondere über die weiteren Themen und Referenten der Veranstaltung erhalten Sie unter www.gesundheitsgespraeche-berlin.de.
Titel: | 15. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen |
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Beginn: | 07.11.2014, 09:00 Uhr |
Ende: | 07.11.2014, 16:00 Uhr |
Anmeldeschluss: | 04.11.2014, 12:00 Uhr |
Leitung: | Prof. Dr. jur. Peter Wigge, Prof. jur. Dr. Stefan Huster, Dr. jur. Rainer Hess |
Zielgruppe: | Niedergelassene Ärzte & Krankenhausärzte, Verwaltungsdirektoren von Krankenhäusern, Heilmittelerbringer, Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Verbände & Institutionen im Gesundheitswesen |
Ort: | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., DIHK, Berlin |
Programmablauf |
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9:00 - 9:30 |
Registrierung |
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9:30 - 09:45 |
Begrüßung |
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Prof. Dr. jur. Peter Wigge, |
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1. Wettbewerbsverzerrungen durch die Sektorengrenzen in der Arzneimittelversorgung |
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09:45 - 10:15 |
Rechtlicher Rahmen und Wettbewerbsbedingungen in der ambulanten und stationären Arzneimittel-versorgung |
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Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Wasem, |
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10:15 - 10:45 |
Verbesserung der Arzneimittelsicherheit durch kooperationsfördernde und sektorübergreifende Konzepte |
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Prof. Dr. rer. nat. Gerd Glaeske, |
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10:45 - 11:00 |
Diskussion (Beiträge Wasem, Glaeske) |
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11:00 - 11:15 |
Kaffeepause |
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2. Koordinations- und Kooperationsprobleme bei der Arzneimittelabgabe durch Arzt und Apotheker |
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11:15 - 11:45 |
Arzt oder Apotheker – Schlüsselfigur in der Arzneimittelversorgung? |
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Prof. Dr. jur. Peter Axer, |
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11:45 - 12:15 |
Rechtsfragen der Arzneimittelversorgung im Krankenhaus |
Mechthild Schildwächter, |
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12:15 - 12:45 |
Kooperationsvorgaben für Arzt und Apotheker im Rahmen der Arzneimittelverordnung |
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Prof. Dr. jur. Peter Wigge, |
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12:45 -12:00 |
Diskussion (Beiträge Axer, Schildwächter, Wigge) |
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13:00 -14:00 |
Mittagspause |
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3. Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von Arzneimittelinnovationen |
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14:00 - 14:30 |
Rabattverträge und Aut-Idem-Liste – Regress- und Haftungsrisiken für Arzt und Apotheker |
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Dr. jur. Rainer Hess, |
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14:30 - 15:00 |
Arzneimittelnutzenbewertung durch das AMNOG und wirtschaftliches Verordnungsverhalten durch Vertragsärzte |
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Dr. rer. nat. Mathias Flume, |
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15:00 - 15:15 |
Kaffeepause |
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15:15 - 15:45 |
Arzneimittelinnovationen und Wirtschaftsstandort |
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Prof. Dr. jur. Stefan Huster, |
15:45 -16:00 |
Diskussion (Beiträge Hess, Flume, Huster) |
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16:00 |
Ende der Veranstaltung |
Teilnahmegebühren:
Frühbucher bis 12. Sept. 2014: € 695,00
Normalpreis ab 13. Sept. 2014: € 795,00
(alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.)
Dieser Preis schließt Seminarunterlagen, Mittagessen, Pausenerfrischungen und Tagungsgetränke ein.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
I.O.E. betreut seit nunmehr fünf Jahren die Fachtagung "Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen" und hat für Sie Abrufkontingente in div. Hotels in Veranstaltungsnähe zu Sonderkonditionen optioniert.
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Tel: 030 2389 4333
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