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Die gesetzlichen Neuerungen des Psychiatrie-Entgeltgesetzes sowie Ärztemangel und medizinischer Fortschritt haben eine Entwicklung im Krankenhaussektor vorangetrieben, welche noch vor kurzem sehr umstritten war. Da der Gesetzgeber nun die Flexibilisierung der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Vertragsärzten aktiv eingefordert hat, zeigt sich, dass zur Sicherstellung der sektorenübergreifenden Versorgung in den Kliniken der Einsatz von Honorar- und Konsiliarärzten ein probates Mittel ist.
Freiberuflich tätige Ärzte können sowohl für ambulante, als auch stationäre Leistungen eingesetzt werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese sind jedoch nach wie vor nur schwer überschaubar. Die Rechtslage ist daher nach wie vor nicht eindeutig. Dies gilt u.a. für die Frage der krankenhausplanungsrechtlichen Vorgaben, des vertragsärztlichen Versorgungsauftrages, der Abgrenzung einer zulässigen Vergütung von einer „Zuweisung gegen Entgelt“, als auch einer etwaigen Scheinselbständigkeit. Dies gilt auch für sektorenübergreifende Kooperationen im Bereich des ambulanten Operierens und der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung.
Titel: | Honorararzt und Konsiliararztverträge im Krankenhaus - Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit |
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Beginn: | 20.06.2013, 09:00 Uhr |
Ende: | 20.06.2013, 17:00 Uhr |
Anmeldeschluss: | 18.06.2013, 12:00 Uhr |
Leitung: | Dr. Peter Wigge, Rechtsanwälte Wigge, Münster und Dr. Thomas Hilse, HILSE:KONZEPT, Haan |
Zielgruppe: | Niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte, Verwaltungsdirektoren von Krankenhäusern, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Pharmazeutische Industrie, Hersteller von Medizintechnik, Rechtsanwälte, Unternehmensberater - Sie. |
Ort: | Hotel Nikko Düsseldorf Immermannstraße 41 |
An dieser Stelle möchten wir uns bei den den hervorragenden Referenten sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern recht herzlich dafür bedanken, dass die Fachkonferenz insbesondere durch Ihre Anregungen und aktive Mitwirkung ein Erfolg wurde!