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Freiberuflich tätige Ärzte können sowohl für ambulante, als auch stationäre Leistungen eingesetzt werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese sind jedoch nach wie vor nur schwer überschaubar. Die Rechtslage ist nicht immer eindeutig. Dies gilt u.a. für die Frage der krankenhausplanungsrechtlichen Vorgaben, des vertragsärztlichen Versorgungsauftrages, der Abgrenzung einer zulässigen Vergütung von einer „Zuweisung gegen Entgelt“, als auch einer etwaigen Scheinselbständigkeit. Dies gilt auch für sektorenübergreifende Kooperationen im Bereich des ambulanten Operierens und der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung.
Referenten:
Prof. Dr. Martin Rehborn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrech, rehborn.rechtsanwälte, Dortmund sowie Honorarprofessor der Universität zu Köln
Klaus Bathen, Hauptgeschäftsführer der Kath. St.-Johannes gGmbH, Dortmund
Inhalte:
· Neueste Rechtsprechung zu Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken
· Einführung in die Begrifflichkeiten: Belegarzt, Honorararzt, Konsiliararzt
· Vertragliche Ausgestaltung von Kooperationen
· Wer nutzt was – medizinisches Equipment, Personal und Räumlichkeiten
· Wahlarztvereinbarung (WLV) und Alternativen
· ambulant/stationär – gesetzl. Grundlage und Auslegung
· Strafrechtliche Risiken § 299a StGB-E, 263 und § 266 StGB und wie sie vermieden werden können
· Rechtssichere Kooperationsverträgen – Formulierung, Gestaltung, Inhalte
· Vertragsklauseln, Vergütungselemente und arbeitsrechtliche Aspekte
· Aus der Praxis für die Praxis – Erfahrungen eines Personalverantwortlichen
Das detaillierte Programm wird in wenigen Tagen hier abrufbar sein.
Titel: | Intensiv-Workshop: Honorararzt und Konsiliararztverträge - Update 2016 |
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Beginn: | 11.05.2016, 09:45 Uhr |
Ende: | 11.05.2016, 17:00 Uhr |
Anmeldeschluss: | 09.05.2016, 19:00 Uhr |
Leitung: | Prof. Dr. Martin Rehborn |
Zielgruppe: | Niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte, Verwaltungsdirektoren von Krankenhäusern, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Pharmazeutische Industrie, Hersteller von Medizintechnik, Rechtsanwälte, Unternehmensberater - Sie. |
Ort: | Hotel Nikko, Düsseldorf |
Teilnahmegebühren:
695,00 € je Teilnehmer
Bei Sammelanmeldungen gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus der gleichen Einrichtung / dem gleichen Unternehmen eine um 195,00 € ermäßigte Gebühr = 500,00 €!
(alle Preise zzgl. 19%MwSt.)
Die Referenten nehmen sich viel Zeit für Sie und Ihre Fragen, deshalb ist die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt!
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.