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Von besonderer Bedeutung ist derzeit die Absicht des Gesetzgebers, einem neuen § 299a in das Strafgesetzbuch einzubringen, der Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bedroht. Unter Strafe gestellt werden soll damit korruptives Verhalten bei „dem Bezug, der Verordnung oder der Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial“. Die Strafandrohung gilt dabei für Angehörige eines Heilberufs sowie für alle diejenigen, die ihnen entsprechende unzulässige Vorteile andienen.
Die Veranstaltung beleuchtet das Verhältnis der gesundheitsrechtlichen Verbotsnormen zum neuen § 299a StGB. Dabei kommen sowohl Vertreter von Rechtssprechung (u.a. Frau Dr. Ina Holznagel, JM NRW) und Wissenschaft (Frau Prof. Dr. Nestler, Universität Bayreuth) zu Wort, aber auch von Ärztekammern (Herr Dr. Windhorst, Präsident der ÄKWL), Landesministerium (Herr Dr. Stollmann, MGEPA NRW), von Kassenärztlichen Vereinigungen/Zulassungsbehörden (Herr Müller, Geschäftsführer der KVWL) sowie von Krankenhausverbänden (Herr Korthues, DKG) und Krankenhäusern (Herr Dr. Rüter, Geschäftsführer Kath. Hospitalverein. Ostwestf. gGmbH).
Titel: | Korruption und Kooperation im Gesundheitswesen gemäß § 299a StGB |
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Beginn: | 12.11.2015, 09:30 Uhr |
Ende: | 12.11.2015, 17:00 Uhr |
Anmeldeschluss: | 08.11.2015, 17:00 Uhr |
Leitung: | Dr. Michael Ossege, LL.M., rehborn.rechtsanwälte |
Zielgruppe: | Niedergelassene und Krankenhaus-Ärzte, Geschäftsführer von Kliniken, Heilmittelerbringer, Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Beratungsunternehmen, Juristen, alle Interessierten |
Ort: | Steigenberger Parkhotel Königsallee 1a (Navi-Eingabe /GPS Input: Ludwig-Zimmermann-Straße) |