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In letzter Zeit werden zunehmend Ansprüche von Krankenhäusern auf Vergütung stationärer Leistungen von den Medizinischen Diensten der Krankenkassen (MDK) überprüft. Dies geschieht nicht auf eigene Veranlassung des MDK, sondern erfolgt ausschließlich aufgrund von entsprechenden Aufträgen der Krankenkassen.
Angesichts der finanziellen Dimensionen und mit Blick auf die nicht unerheblichen Kostensteigerungen (Ausgaben GKV 2012 insgesamt: 173,15 Mrd. EUR [2011: 168,74 Mrd. EUR], davon im Krankenhausbereich: 61,66 Mrd. EUR [2011: 59,95 Mrd. EUR]), ist dies zumindest nachvollziehbar.
Da vielen Krankenhäusern und Krankenkassen dabei die Rechte und Pflichten der MDK nicht klar sind, entstehen oftmals Konfrontationen, die mit der eigentlichen Auseinandersetzung um die Krankenhausvergütung wenig zu tun haben und die dann schnell in gegenseitigen Vorwürfen münden.
Darüber hinaus tut der Gesetzgeber sein Übriges, indem den Beteiligten immer neue Regelungen zur Hand gegeben werden, um Vergütungsstreitigkeiten einzudämmen. Insbesondere gibt es immer mehr verfahrensrechtliche Besonderheiten, die zu beachten sind: angefangen von Aufrechnungsmöglichkeiten, Mediationsverfahren und Klagen ist zum 1. August 2013 ein Schlichtungsverfahren eingeführt worden. Nach § 17c KHG n.F. ist vor der Klageerhebung zwingend ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, wenn der Wert der Forderung nicht mehr als 2.000 EUR beträgt.
Aufgrund der großen Resonanzen in den Vorjahren thematisiert die bereits 3. Veranstaltung die unterschiedlichen Sichtweisen. Dabei kommen sowohl Vertreter von Krankenhäusern (u.a. Dr. Fiori, Medizincontrolling, Universitätsklinikums Münster), von Krankenkassen und – natürlich – des MDK zu Wort, als auch der Vorsitzende Richter des 3. Senats beim Bundessozialgericht, Herr Dr. Hambüchen. Darüber hinaus sollte es im Interesse aller Beteiligter liegen, es gar nicht erst zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen zu lassen, so dass wir mit Herrn Prof. Dr. Dr. von Eiff von der Westfälischen Wilhelms-Universität eine Person für die Konferenz gewinnen konnten, die sich unter dem Stichwort „Compliance“ seit Jahren mit der Streitvermeidung beschäftigt.
Titel: | MDK-Management - Rechnungsprüfungen - im Krankenhaus erfolgreicher mittels Compliance Management |
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Beginn: | 20.03.2014, 09:00 Uhr |
Ende: | 20.03.2014, 17:00 Uhr |
Anmeldeschluss: | 19.03.2014, 19:00 Uhr |
Leitung: | Dr. Thomas Hilse und Prof. Dr. Dr. Wilfried von Eiff |
Zielgruppe: | Verwaltungsdirektoren und Geschäftsführer von Krankenhäusern, Medizincontroller, DRG-Beauftragte, medizinische Kodierfachkräfte, Krankenhausärzte, Krankenkassen, MDK-Mitarbeiter, Unternehmensberater, Richter und Fachanwälte für Medizinrecht, SIE! |
Ort: | Hotel Nikko, Düsseldorf |
Programm:
9:00 – 9:30 Registrierung
9:45 – 10:00 Begrüßung und Moderation
Dr. Thomas Hilse, HILSE:KONZEPT Management- und Kommunikationsberatung, Haan
und
Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Dr. biol. hom. Wilfried von Eiff, Westfälische Wilhelms-Universität Münster und Centrum für Krankenhaus-Management (CKM), Münster
10:00 – 10:45 Compliance-Management-Systeme im Krankenhaus – Grundlagen und Umsetzung
Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Dr. biol. hom. Wilfried von Eiff, Westfälische Wilhelms-Universität Münster und CKM, Münster
10:45 – 11:15 Krankenhausbetriebskosten: Das Verhältnis von Krankenkassen zum MDK
RA Markus Bäumer, Stellvertreter des Vorstandes, BIG direkt gesund, Dortmund
11:15 – 11:30 Kaffeepause
11:30 – 12:00 Neue Regelungen zu MDK-Prüfverfahren (§ 17c KHG und § 275 SGB V) – Empfehlungen & Erwartungen seitens der DKG
RA Andreas Wagener, stv. HGF, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Berlin
12:00 – 12:30 Management der Begutachtung von Krankenhausfällen durch den MDK
Dr. med. Peter Dinse, Medizinische Grundsatzangelegenheiten, MDK Westfalen-Lippe
12:30 – 13:00 interaktive Podiumsdiskussion
13:00 – 14:00 gemeinsames Mittagessen
14:00 – 14:30 Fallprüfungen aus der Perspektive des G-DRG-Systems
Dr. med. Wolfgang Fiori, DRG-Research-Group, Universitätsklinikum Münster
14:30– 15:00 Rechte und Pflichten des MDK
Dr. jur. Michael Ossege, LL.M, Fachanwalt für Medizinrecht, rehborn.rechtsanwälte, Dortmund
15:00 – 15:45 Das BSG und seine aktuelle Rechtsprechung zu MDK-Begutachtungen
Dr. jur. Ulrich Hambüchen, Vorsitzender Richter des 3. Senats beim Bundessozialgericht , Kassel
15:45 – 16:15 interaktive Podiumsdiskussion
16:15 Kaffee, Kuchen und Zeit zum Gedankenaustausch
17:00 Ende der Fachkonferenz
Teilnahmegebühren:
Frühbucherrabat bis 31. Januar 2014 50,00 € Ersparnis bei der Teilnahmegebühr!
Ab 1. Februar 2014:
795,00 € je Teilnehmer
Achtung! 645,00 € je Teilnehmer für niedergelassene Ärzte, Mitarbeiter aus Kliniken, Reha-, Alten- und Pflegeeinrichtungen.
(alle Preise zzgl. 19% MwSt.)
Sponsoreninformation:
Nutzen Sie die Chance, sich und Ihre Dienstleistung, Ihre Expertise oder Ihr Produkt, im Rahmen der Fachkonferenz, einem interessierten Fachpublikum, alten Bekannten und potentiellen Neukunden vorzustellen und zu präsentieren. Sichern Sie sich jetzt den direkten Kontakt mit Ihrer Zielgruppe und erweitern Sie Ihre Kundenkontakte!
Für Nachfragen und Informationen zur Buchung von Standflächen wenden Sie sich bitte an das I.O.E.-Organisationsbüro, Herr Isele berät Sie gerne. Tel: 02254/8466081.