§ 116b SGB V neu - ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Inkl.: Neue rechtliche Rahmenbedingungen, erfasstes Leistungsspektrum, Mindestmengenregelungen, steuerliche Gestaltungen, Kooperationsvereinbarungen, strategische Entscheidungsoptionen, Abrechnungswesen

Die Veranstaltung befasste sich mit dem äußerst komplexen und stets aktuellen Thema „§ 116b SGB V - ambulante spezialfachärztliche Versorgung“. Die Versorgung nach § 116b SGB V soll künftig sowohl Krankenhäusern als auch niedergelassenen Fachärzten offen stehen. Vor diesem Hintergrund sind auf der Veranstaltung namhafte Referenten (u.a. Richter des BSG, Rechtsanwälte, Steuerberater und Onkologen) zu Wort gekommen und haben u.a. die neue Richtlinie des GBA nebst krankheitsbezogenen Konkretisierungen diskutiert.

 

Titel:§ 116b SGB V neu - ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Beginn:21.05.2014, 09:30 Uhr
Ende:21.05.2014, 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:19.05.2014, 17:00 Uhr
Leitung:RAe Claudia Mareck und Dr. Michael Ossege, rehborn.rechtsanwälte, Dortmund
Zielgruppe:Verwaltungsdirektoren und Geschäftsführer von Krankenhäusern, Medizincontroller, DRG-Beauftragte, medizinische Kodierfachkräfte, Krankenhausärzte, niedergelassene Ärzte, Krankenkassen, Unternehmensberater, Richter und Fachanwälte für Medizinrecht, SIE!
Ort:

Lindner Congress Hotel,


Lütticher Str. 130, 40547 Düsseldorf

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