15. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen

Sektorenübergreifende Verantwortung für die Arzneimittelversorgung

Die Organisation der Arzneimittelversorgung in Deutschland ist durch diverse Schnittstellen und Sektorengrenzen gekennzeichnet, deren Koordination zudem durch die zahlreichen Steuerungsinstrumente in der GKV erschwert wird.

So stellt der Wechsel zwischen ambulantem und stationärem Sektor eine kritische Phase in der Arzneimittelversorgung dar. Häufig werden Patienten im Krankenhaus auf Medikamente eingestellt, die der niedergelassene Arzt nach der Entlassung nicht weiter verordnet. Grund dafür ist meist das unterschiedliche Preisniveau in den öffentlichen und den Krankenhausapotheken. Der deshalb notwendige Therapiewechsel kann wiederum die Compliance der Patienten beeinträchtigen.

In der ambulanten Versorgung sind Arzneimittel als Bestandteil der Krankenbehandlung wie diese als Sachleistung zu erbringen. Ein derartiger Sachleistungsanspruch des Versicherten kann jedoch grundsätzlich nur dadurch begründet werden, dass ein Vertragsarzt das Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet und damit die Verantwortung für die Behandlung übernimmt. Bei Ausstellung dieser Verordnung handelt er kraft der ihm durch das Vertragsarztrecht verliehenen Kompetenzen als Interessensachwalter der Krankenkasse, er gibt somit mit Wirkung für und gegen diese eine Willenserklärung ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wird der Vertragsarzt als „Schlüsselfigur” der Arzneimittelversorgung bezeichnet.

Arzneimittel dürfen in der ambulanten Versorgung – abgesehen von wenigen Ausnahmen – in der ambulanten Versorgung jedoch ausschließlich von Apotheken abgegeben werden. Dabei weist ihnen das Apothekengesetz einen Sicherstellungsauftrag für die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu. Der Apotheker unterliegt allerdings einem Substitutionsverbot und ist an die Verordnung des Vertragsarztes prinzipiell gebunden.

Auf den Vertragsarzt und den Apotheker wirken im Rahmen der Arzneimittelverordnung und -abgabe zudem Vorgaben wie die Aut-Idem-Regelung, Rabattverträge und die Arzneimittelnutzenbewertung nach dem AMNOG ein, die von ihnen zu beachten sind. Regress- und Retaxierungsängste und eine mangelnde Kommunikation und Koordination beider Berufsgruppen können zu Complianceproblemen und zur Polymedikation bei den Patienten führen.  

Die Veranstalter der 15. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen möchten Sie mit der diesjährigen Veranstaltung über die Fragestellungen im Bereich der Schnittstellenproblematik in der Arzneimittelversorgung informieren, Lösungsansätze diskutieren und den bestehenden Reformbedarf aufzeigen. Weitere Informationen insbesondere über die weiteren Themen und Referenten der Veranstaltung erhalten Sie unter www.gesundheitsgespraeche-berlin.de.

Titel:15. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen
Beginn:07.11.2014, 09:00 Uhr
Ende:07.11.2014, 16:00 Uhr
Anmeldeschluss:04.11.2014, 12:00 Uhr
Leitung:Prof. Dr. jur. Peter Wigge, Prof. jur. Dr. Stefan Huster, Dr. jur. Rainer Hess
Zielgruppe:Niedergelassene Ärzte & Krankenhausärzte, Verwaltungsdirektoren von Krankenhäusern, Heilmittelerbringer, Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Verbände & Institutionen im Gesundheitswesen
Ort:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., DIHK, Berlin

Programmablauf

 

9:00 - 9:30

Registrierung

 

 

9:30 - 09:45

Begrüßung

 

Prof. Dr. jur. Peter Wigge,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwälte Wigge, Münster

 

 

 

 

 

1. Wettbewerbsverzerrungen durch die Sektorengrenzen in der Arzneimittelversorgung

 

 

09:45 - 10:15

Rechtlicher Rahmen und Wettbewerbsbedingungen in der ambulanten und stationären Arzneimittel-versorgung

 

Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Wasem,
Lehrstuhl für Medizinmanagement, Universität Duisburg, Essen

 

 

10:15 - 10:45

Verbesserung der Arzneimittelsicherheit durch kooperationsfördernde und sektorübergreifende Konzepte

 

Prof. Dr. rer. nat. Gerd Glaeske,
Abteilung Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik und Versorgungsforschung, Universität Bremen

 

 

10:45 - 11:00

Diskussion (Beiträge Wasem, Glaeske)

 

 

11:00 - 11:15

Kaffeepause

 

 

 

 

 

2. Koordinations- und Kooperationsprobleme bei der Arzneimittelabgabe durch Arzt und Apotheker

 

 

11:15 - 11:45

Arzt oder Apotheker – Schlüsselfigur in der Arzneimittelversorgung?

 

Prof. Dr. jur. Peter Axer,
Lehrstuhl für Sozialrecht in Verbindung mit dem Öffentlichen Recht, Universität Heidelberg

 

 

 

 

11:45 - 12:15

Rechtsfragen der Arzneimittelversorgung im Krankenhaus

 

Mechthild Schildwächter,
Richterin am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster

 

 

12:15 - 12:45

Kooperationsvorgaben für Arzt und Apotheker im Rahmen der Arzneimittelverordnung

 

Prof. Dr. jur. Peter Wigge,
Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwälte Wigge, Münster

 

 

12:45 -12:00

Diskussion (Beiträge Axer, Schildwächter, Wigge)

 

 

13:00 -14:00

Mittagspause

 

 

 

 

 

3. Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von Arzneimittelinnovationen

 

 

14:00 - 14:30

Rabattverträge und Aut-Idem-Liste – Regress- und Haftungsrisiken für Arzt und Apotheker

 

Dr. jur. Rainer Hess,
ehemaliger unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, Köln

 

 

14:30 - 15:00

Arzneimittelnutzenbewertung durch das AMNOG und wirtschaftliches Verordnungsverhalten durch Vertragsärzte

 

Dr. rer. nat. Mathias Flume,
Geschäftsbereichsleiter Verordnungsmanagement, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Dortmund

 

 

15:00 - 15:15

Kaffeepause

 

 

15:15 - 15:45

Arzneimittelinnovationen und Wirtschaftsstandort

 

Prof. Dr. jur. Stefan Huster,
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie, Ruhr-Universität Bochum

   

15:45 -16:00

Diskussion (Beiträge Hess, Flume, Huster)

 

 

16:00

Ende der Veranstaltung

 

 

Teilnahmegebühren:

Frühbucher bis 12. Sept. 2014: € 695,00

Normalpreis ab 13. Sept. 2014: € 795,00

(alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.)

Dieser Preis schließt Seminarunterlagen, Mittagessen, Pausenerfrischungen und Tagungsgetränke ein.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

 

I.O.E. betreut seit nunmehr fünf Jahren die Fachtagung "Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen" und hat für Sie Abrufkontingente in div. Hotels in Veranstaltungsnähe zu Sonderkonditionen optioniert.

 

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Tel: 030 46003-0

www.hiberlin.de

 

Winters Hotel

Gendarmenmarkt

Tel: 030 30206050-0

www.winters.de

 

Novotel Berlin Mitte

Fischerinsel

Tel: 030 206740

www.novotel.com

 

Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz

Alexanderplatz 7

Tel:  030 2389 4333

www.parkinn-berlin.com

 

Informationen über die jeweilige Verfügbarkeit erhalten Sie telefonisch über das Kontingentstichwort vom jeweiligen Hotel.

Bitte beachten Sie, dass Sie Buchungen selbst vornehmen und dass die Hotelkosten bei der Anreise direkt an das Hotel bezahlt werden müssen. Die Stornierungsfristen für Ihr Hotelzimmer entnehmen Sie bitte der Reservierungsbestätigung des Hotels.

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