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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vielfalt der Themen rund um die Gesundheitspolitik bleibt beachtlich und die sektorenübergreifenden Versorgungskonzepte sind und bleiben ein zentrales Anliegen im Gesundheitssystem. Eine qualitativ hochwertige und effiziente Versorgung ist nur durch eine (noch) stärkere Kooperation und Koordination der Versorgungsakteure möglich, um eine weitere Prozessoptimierung voranzutreiben und dadurch zugleich auch die Patientenversorgung zu verbessern.
Ziel der Veranstaltung ist es, aktuelle Schnittstellenprobleme des Gesundheitsrechts aus Sicht der Praxis vorzustellen und zu diskutieren. Die Fachtagung dient als Forum für einen juristischen und fachlichen Gedankenaustausch.
Als aktuelle Schwerpunktthemen für diese Fachtagung sind u.a. vorgesehen: die Verzahnung der Versorgungsbereiche aus verfassungsrechtlicher Perspektive; Ambulant versus stationär – Sektorengrenzen im Fokus der sozialgerichtlichen Rechtsprechung; Spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG); INZ – Portalpraxen oder …? Die Zukunft der sektorenübergreifenden Notfallversorgung. Ebenso wird auch der Themenblock „Sektorenübergreifende Versorgung der Zukunft aus Sicht der GKV“ mit fachlicher Expertise vorgestellt.
Ich freue mich auf interessante Beiträge und spannende Diskussionen der vortragenden Referentinnen und Referenten. Dem Teilnehmerkreis wünsche ich eine gelungene Veranstaltung sowie viele neue Eindrücke und Anregungen.
Matthias Heidmeier
Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
3. Symposium „Sektorenübergreifende Versorgung“
am 20. März 2024
bei der Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Gesundheitscampus 6-8
44801 Bochum
Veranstalter:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Kongressagentur:
I.O.E. - WISSEN GMBH
Hermann-Löns-Str. 31, 53919 Weilerswist
Titel: | 3. MAGS-Symposium: Sektorenübergreifende Versorgung |
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Beginn: | 20.03.2024, 10:00 Uhr |
Ende: | 20.03.2024, 16:00 Uhr |
Anmeldeschluss: | 18.03.2024, 14:00 Uhr |
Leitung: | Prof. Dr. Frank Stollmann, MAGS NRW |
Ort: | Hochschule für Gesundheit |
Programmablauf:
10.00 Begrüßung und Einführung
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)
10.10 Die Verzahnung der Versorgungsbereiche aus verfassungsrechtlicher Perspektive
Prof. Dr. Andrea Kießling, Goethe-Universität Frankfurt am Main
10.45 Ambulant versus stationär !? Sektorengrenzen im Fokus der sozialge-richtlichen Rechtsprechung
Olaf Rademacker, Richter am Bundessozialgericht, Kassel
11.15 Diskussion
11.45 Kaffeepause
12.15 Spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG): Sachstand und Ausblick
Dr. Markus Heitzig, Münster
12.45 Diskussion
13.00 Mittagspause
14.00 INZ, Portalpraxen oder wie auch immer …. Die Zukunft der sektoren-übergreifenden Notfallversorgung
Dr. Bernhard Gibis, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin
14.30 Diskussion
15.00 Sektorenübergreifende Bedarfsplanung – Notwendig? Realistisch? Umsetzbar?
Dirk Ruiss, vdek e.V., Düsseldorf
15.30 Diskussion
16.00 Ende der Tagung
Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 180,00 € erhoben. In dieser Gebühr sind Getränke sowie ein Mittagsimbiss enthalten.
Nähere Auskünfte erteilt:
Frau Claudia Söhner, Referat V A 1
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Email: claudia.soehner@mags.nrw.de
Tel.: 0211/855-3613
Fax: 0211/855-3437