Der Chefarzt der Zukunft

Diese Fachkonferenz bietet rechtliche, steuerliche und organisatorische Hinweise,

durch die Chefarztverträge rechtssicher gestaltet werden können.

Die Stellung eines leitenden Krankenhausarztes bzw. Chefarztes fügt sich mittlerweile in ein komplexes Rechtsgefüge ein. Es sind im Rahmen einer ausgewogenen Abwägung sowohl die Interessen des Krankenhausträgers als auch die des Chefarztes unter Berücksichtigung des Krankenhausrechts, des Arbeitsrechts und des Steuerrechts miteinander in Einklang zu bringen. Erschwerend kommt die Vielzahl der Betätigungsfelder eines Chefarztes hinzu, angefangen von der klassischen stationären Versorgung, hin zu wahlärztlichen Leistungen, internen und externen Konsile, Privatambulanzen, Ermächtigungen, Gutachtertätigkeiten, ambulantes Operieren etc..

Dabei ist ein einmal gefundenes Gefüge immer wieder anhand aktueller Entwicklungen zu überprüfen. Aktuell sind die in vielen Chefarztverträgen vorgesehenen Bonuszahlungen grundlegend reformiert worden: Mit dem neuen § 136a SGB V sollen Zielvereinbarungen, die auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen gerichtet sind, ausgeschlossen werden. Denn nach Auffassung des Gesetzgebers gefährden Zielvereinbarungen, die sich auf Art und Menge einzelner Leistungen beziehen (sog. Chefarzt-Boni) die Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidung über diese Leistungen. Diese Reform hat daher zur Folge, dass die Chefarztverträge grundlegend geprüft und ggf. überarbeitet werden sollten.

Titel:Der Chefarzt der Zukunft
Beginn:17.10.2013, 09:30 Uhr
Ende:17.10.2013, 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:16.10.2013, 19:00 Uhr
Leitung:Rechtsanwalt Dr. Michael Ossege, LL.M., rehborn.rechtsanwälte, Fachanwalt für Medizinrecht, Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Zielgruppe:Mediziner, Verwaltungsdirektoren von Krankenhäusern, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Pharmazeutische Industrie, Rechtsanwälte, Unternehmensberater - Sie.
Ort:

Hyatt Regency Köln


Kennedy-Ufer 2a, 50679 Köln

Programm:

 

09:00

 

Registrierung

 

09:30 – 9:45

 

Begrüßung und allgemeine Einführung

Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Ossege, LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht,

Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, rehborn.rechtsanwälte,

Dortmund

 

9:45 – 10:15

 

Einführung: Chefärztliche Tätigkeitsfelder nebst vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten

Rechtsanwältin Claudia Mareck, Fachanwältin für Medizinrecht, Lehrbeauftragte der

Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, rehborn.rechtsanwälte, Dortmund

 

10:15 – 10:30

 

Einsatz von Chefärzten im kollegialen Chefarztsystem

Dipl.-Betriebswirt Rainer Rabsahl, Geschäftsführer Evangelisches Krankenhaus Wesel GmbH,

Wesel

 

10:30 – 11:00

Leistungsbezogene Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen nach § 136a SGB V

Rechtsanwalt Alexander Korthus, stellv. Geschäftsführer des Dezernats Recht bei der

Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG), Berlin

 

11:00 – 11:30

 

Kaffeepause

 

11:30 – 12:00

 

Variable Vergütungsbestandteile aus Praktikersicht

Dipl.-Kauffrau Dr. med. Kristin Drechsler, Klinikleitung Klinikum Harlaching,

Städtisches Klinikum München GmbH, München

 

12:00 – 12:40

 

 

 

Einordnung von Ermächtigungen und wahlärztlichen Leistungen aus Richtersicht

Dr. jur. Ruth Düring, Richterin am Bundessozialgericht, Kassel

12:40 – 13:00

Diskussion der Vorträge

 


13:00 – 14:00

 

Mittagessen

 

 

14:00 – 14:30

 

Patientensteuerung & Pay for Performance: Chancen und Fallstricke des

Einweisermanagements als Chefarztaufgabe

Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Dr. biol. hom. Wilfried von Eiff, Westfälische Wilhelms-Universität

Münster und Centrum für Krankenhaus-Management (CKM), Münster

 

 

14:30 – 15:15

 

Aktuelle steuerliche Rahmenbedingungen für Chefärzte – Verträge steueroptimal

gestalten und Umgang mit Betriebsprüfungen

Dipl.-Kauffrau Steuerberaterin Susanne Elger, Münster

 

 

15:15 – 15:45

 

 

Plausibilitätsprüfungsverfahren bei ermächtigten Krankenhausärzten

Rechtsanwältin Sabine Steinmann, Geschäftsbereichsleitung Plausibilitätsprüfung

und Widersprüche, Kassenärztliche Vereinigung  Westfalen-Lippe (KVWL), Dortmund

 

 

15:45 – 16:15

 

Strafrechtliche Konsequenzen von Fehlverhalten von Chefärzten

Rechtsanwalt und Arzt Dr. med. Stefan Hübel, Fachanwalt für Medizinrecht,

rehborn.rechtsanwälte, Dortmund

 

 

16:15 – 16:30  

Diskussion der Vorträge und Zusammenfassung

 

 

16:30

 

Ausklang der Fachkonferenz bei Kaffee und Kuchen

 

 

Teilnahmegebühren:

Frühbucherrabat bis 15. Juli 2013 50,00 € Ersparnis

Ab 16. Juli 2013:

845,00 € je Teilnehmer

Achtung! 645,00 € je Teilnehmer für niedergelassene Ärzte, Mitarbeiter aus Kliniken, Reha-, Alten- und Pflegeeinrichtungen. 

(alle Preise zzgl. 19% MwSt.)

 

Sponsoreninformation:
Nutzen Sie die Chance, sich und Ihre Dienstleistung, Ihre Expertise oder Ihr Produkt, im Rahmen der Fachkonferenz, einem interessierten Fachpublikum, alten Bekannten und potentiellen Neukunden vorzustellen und zu präsentieren. Sichern Sie sich jetzt den direkten Kontakt mit Ihrer Zielgruppe und erweitern Sie Ihre Kundenkontakte!

Für  Nachfragen  und  Informationen  zur  Buchung  von Standflächen wenden Sie sich bitte an das I.O.E.-Organisationsbüro, Herr Isele berät Sie gerne. Tel: 02251/6259902.

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