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Die Stellung eines leitenden Krankenhausarztes bzw. Chefarztes fügt sich mittlerweile in ein komplexes Rechtsgefüge ein. Es sind im Rahmen einer ausgewogenen Abwägung sowohl die Interessen des Krankenhausträgers als auch die des Chefarztes unter Berücksichtigung des Krankenhausrechts, des Arbeitsrechts und des Steuerrechts miteinander in Einklang zu bringen. Erschwerend kommt die Vielzahl der Betätigungsfelder eines Chefarztes hinzu, angefangen von der klassischen stationären Versorgung, hin zu wahlärztlichen Leistungen, internen und externen Konsile, Privatambulanzen, Ermächtigungen, Gutachtertätigkeiten, ambulantes Operieren etc..
Dabei ist ein einmal gefundenes Gefüge immer wieder anhand aktueller Entwicklungen zu überprüfen. Aktuell sind die in vielen Chefarztverträgen vorgesehenen Bonuszahlungen grundlegend reformiert worden: Mit dem neuen § 136a SGB V sollen Zielvereinbarungen, die auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen gerichtet sind, ausgeschlossen werden. Denn nach Auffassung des Gesetzgebers gefährden Zielvereinbarungen, die sich auf Art und Menge einzelner Leistungen beziehen (sog. Chefarzt-Boni) die Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidung über diese Leistungen. Diese Reform hat daher zur Folge, dass die Chefarztverträge grundlegend geprüft und ggf. überarbeitet werden sollten.
Titel: | Der Chefarzt der Zukunft |
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Beginn: | 17.10.2013, 09:30 Uhr |
Ende: | 17.10.2013, 17:00 Uhr |
Anmeldeschluss: | 16.10.2013, 19:00 Uhr |
Leitung: | Rechtsanwalt Dr. Michael Ossege, LL.M., rehborn.rechtsanwälte, Fachanwalt für Medizinrecht, Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster |
Zielgruppe: | Mediziner, Verwaltungsdirektoren von Krankenhäusern, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Pharmazeutische Industrie, Rechtsanwälte, Unternehmensberater - Sie. |
Ort: | Hyatt Regency Köln Kennedy-Ufer 2a, 50679 Köln |
Programm:
09:00 |
Registrierung |
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09:30 – 9:45 |
Begrüßung und allgemeine Einführung Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Ossege, LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, rehborn.rechtsanwälte, Dortmund |
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9:45 – 10:15 |
Einführung: Chefärztliche Tätigkeitsfelder nebst vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten Rechtsanwältin Claudia Mareck, Fachanwältin für Medizinrecht, Lehrbeauftragte der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, rehborn.rechtsanwälte, Dortmund |
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10:15 – 10:30 |
Einsatz von Chefärzten im kollegialen Chefarztsystem Dipl.-Betriebswirt Rainer Rabsahl, Geschäftsführer Evangelisches Krankenhaus Wesel GmbH, Wesel
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10:30 – 11:00 |
Leistungsbezogene Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen nach § 136a SGB V Rechtsanwalt Alexander Korthus, stellv. Geschäftsführer des Dezernats Recht bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG), Berlin |
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11:00 – 11:30 |
Kaffeepause |
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11:30 – 12:00 |
Variable Vergütungsbestandteile aus Praktikersicht Dipl.-Kauffrau Dr. med. Kristin Drechsler, Klinikleitung Klinikum Harlaching, Städtisches Klinikum München GmbH, München |
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12:00 – 12:40
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Einordnung von Ermächtigungen und wahlärztlichen Leistungen aus Richtersicht Dr. jur. Ruth Düring, Richterin am Bundessozialgericht, Kassel |
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12:40 – 13:00 |
Diskussion der Vorträge |
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13:00 – 14:00 |
Mittagessen |
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14:00 – 14:30 |
Patientensteuerung & Pay for Performance: Chancen und Fallstricke des Einweisermanagements als Chefarztaufgabe Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Dr. biol. hom. Wilfried von Eiff, Westfälische Wilhelms-Universität Münster und Centrum für Krankenhaus-Management (CKM), Münster |
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14:30 – 15:15 |
Aktuelle steuerliche Rahmenbedingungen für Chefärzte – Verträge steueroptimal gestalten und Umgang mit Betriebsprüfungen Dipl.-Kauffrau Steuerberaterin Susanne Elger, Münster |
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15:15 – 15:45
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Plausibilitätsprüfungsverfahren bei ermächtigten Krankenhausärzten Rechtsanwältin Sabine Steinmann, Geschäftsbereichsleitung Plausibilitätsprüfung und Widersprüche, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dortmund |
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15:45 – 16:15 |
Strafrechtliche Konsequenzen von Fehlverhalten von Chefärzten Rechtsanwalt und Arzt Dr. med. Stefan Hübel, Fachanwalt für Medizinrecht, rehborn.rechtsanwälte, Dortmund
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16:15 – 16:30 |
Diskussion der Vorträge und Zusammenfassung |
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16:30 |
Ausklang der Fachkonferenz bei Kaffee und Kuchen |
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Teilnahmegebühren:
Frühbucherrabat bis 15. Juli 2013 50,00 € Ersparnis
Ab 16. Juli 2013:
845,00 € je Teilnehmer
Achtung! 645,00 € je Teilnehmer für niedergelassene Ärzte, Mitarbeiter aus Kliniken, Reha-, Alten- und Pflegeeinrichtungen.
(alle Preise zzgl. 19% MwSt.)
Sponsoreninformation:
Nutzen Sie die Chance, sich und Ihre Dienstleistung, Ihre Expertise oder Ihr Produkt, im Rahmen der Fachkonferenz, einem interessierten Fachpublikum, alten Bekannten und potentiellen Neukunden vorzustellen und zu präsentieren. Sichern Sie sich jetzt den direkten Kontakt mit Ihrer Zielgruppe und erweitern Sie Ihre Kundenkontakte!
Für Nachfragen und Informationen zur Buchung von Standflächen wenden Sie sich bitte an das I.O.E.-Organisationsbüro, Herr Isele berät Sie gerne. Tel: 02251/6259902.