Persönliche Leistungserbringung im Krankenhaus

Möglichkeiten, Grenzen, Rechtsfolgen

Der Workshop behandelt das „Gebot der persönlichen Leistungserbringung“

umfassend und in allen Ausprägungen, wie es im Krankenhaus auftreten kann,

auch unter Darstellung der jeweiligen Unterschiede.

Das Thema „persönliche Leistungserbringung“ begegnet uns im Krankenhaus in den unterschiedlichsten Leistungsbereichen, v.a. bei der Erbringung stationärer Wahlleistungen, sowie ambulanter Leistungen (z.B. aufgrund einer persönlichen Ermächtigung eines Krankenhausarztes).

Der Workshop behandelte das „Gebot der persönlichen Leistungserbringung“ umfassend und in allen Ausprägungen, wie es im Krankenhaus auftreten kann, auch unter Darstellung der jeweiligen Unterschiede.

Titel:Persönliche Leistungserbringung im Krankenhaus
Beginn:13.06.2019, 09:45 Uhr
Ende:13.06.2019, 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:10.06.2019, 18:00 Uhr
Leitung:Katharina Hampp, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, ENDEMANN.SCHMIDT Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, München
Zielgruppe:Krankenhausgeschäftsführung und Verwaltung, Chefärzte, Leitende Ärzte, Ärzte mit persönlicher Ermächtigung oder D-Arztzulassung, Krankenhausmitarbeiter im Bereich der Abrechnung
Ort:
Comfort Hotel Frankfurt Airport West
Isarstraße 2
65451 Kelsterbach
Tel.: +49 (0) 6142 590959 0
www.comfort-hotel-frankfurt-airport-west.de

 

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