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Der Personalmangel gehört nach der jüngsten Deloitte-Studie zur Situation kommunaler Krankenhäuser zu den „Top-Bedrohungen“ in der Zukunft.
In der Vergangenheit haben sich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen regelmäßig schnell und unkompliziert mit Honorarärzten und Honorarpflegekräften aus dieser Personalnot befreien können. Die Sozialversicherungsträger und Gerichte machen dieser Art der Personalbeschaffung jedoch endgültig den Garaus. Sozialversicherungen prüfen systematisch und bewerten die Einsätze von Honorarpflegekräften generell als abhängige Beschäftigungsverhältnisse.
Das LSG Baden-Württemberg stellt in seiner jüngsten Entscheidung vom 17.04.2013 (L 5 R 3755/11) sodann kritikwürdig, aber kategorisch fest: „Die Ausübung des ärztlichen Berufs erfolgt – vom Beamtenverhältnis abgesehen – entweder in freier Niederlassung oder im Angestelltenverhältnis.“ Damit wird das Problem der Personalnot verschärft. Das ohnehin zu geringe Angebot wird in rechtliche Ketten gelegt. Die Organisationsfreiheit der Einrichtungen und die Berufsfreiheit der Honorarkräfte werden eingeschränkt. Das behindert die Patientenversorgung.
Was also tun? In der Fachkonferenz wird der Ist-Stand erfasst; Alternativen werden aufgezeigt, bewertet und miteinander verglichen.
Titel: | Scheinselbstständigkeit an Kliniken und Pflegeeinrichtungen: Risiken und Auswege |
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Beginn: | 12.11.2013, 09:30 Uhr |
Ende: | 12.11.2013, 17:00 Uhr |
Anmeldeschluss: | 11.11.2013, 19:00 Uhr |
Leitung: | Prof. Dr. Friedrich Schnapp |
Zielgruppe: | Niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte, Verwaltungsdirektoren von Kliniken und Pflegeeinrichtungen, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Pharmazeutische Industrie, Rechtsanwälte, Unternehmensberater - Sie. |
Ort: | NH Düsseldorf City Kölner Strasse 186-188 40227 Düsseldorf |
Programm:
9:00 – 9:30 Registrierung
9:45 – 10:00 Begrüßung und Moderation: Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp
10:00 – 10:30 Probleme der Personalbeschaffung: Warum ist der Einsatz von Honorarkräften notwendig?
Christian Eckert, Deloitte, Düsseldorf
10:30 – 11:00 Stand der Rechtsprechung zu den Kriterien für eine Beschäftigung i. S. d. § 7 Abs. 1 SGB IV – Unmöglichkeit der Honorartätigkeit in stationären Einrichtungen?
Dr. Josef Berchtold, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht
11:00 – 11:30 Kaffeepause
11:30 – 12:15 Methodenprobleme des § 7 Abs. 1 SGB IV – Unmöglichkeit der Rechtssicherheit?
Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp
12:15 – 13:00 Podiumsdiskussion mit den Referenten des Vormittages und Herrn Dr. Nicolai Schäfer, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der Honorarärzte e.V.
Diskussionsleitung: Dr. Penner
13:00 – 14:00 gemeinsames Mittagessen
14:00 – 14:30 Alternativen zur Honorartätigkeit – Möglichkeiten und Nachteile
RA Dr. Andreas Penner, Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Essen
14:30 – 15:00 Alternativen zur Honorartätigkeit – Praktische Probleme
RA Manfred Jansen, Abteilungsleiter der Rechtsabteilung, Universitätsklinikum Bonn (AöR)
15:00 – 15:30 Alternativen zur Honorartätigkeit – Das Hybridsystem
Holger Heier, MatchWebPro Europa GmbH, Hamm
15:30 – 16:00 Podiumsdiskussion mit den Referenten des Nachmittages
16:00 – 16:45 Kaffee, Kuchen und Zeit zum Gedankenaustausch
16:45 Ende der Fachkonferenz
Teilnahmegebühren:
845,00 € je Teilnehmer
Achtung! 645,00 € je Teilnehmer für niedergelassene Ärzte, Mitarbeiter aus Kliniken, Reha-, Alten- und Pflegeeinrichtungen.
(alle Preise zzgl. 19% MwSt.)