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Erfolgreiche Einrichtungen der Pflege und Betreuung von Senioren sind heute eingebunden in ein enges Netzwerk aus Kooperationspartnern und Zuweisern. Welche Beziehungen sind aber vorteilhaft und zudem erlaubt – und wo beginnen die kritischen Bereiche? Was ändert sich durch den neu geschaffenen Straftatbestand des § 299a StGB für Kooperationsformen in der Pflege? Branchenerfahrene Referenten vermitteln zum einen Ansätze zur systematischen Gestaltung von Zuweiserbeziehungen und zeigen zum anderen die gesetzlichen Grenzen der Zusammenarbeit auf.
Referenten:
Titel: | Zuweiserbeziehungen in der Pflege: gewollte Kooperation oder bereits ungewollte Korruption? |
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Beginn: | 26.10.2016, 13:30 Uhr |
Ende: | 26.10.2016, 18:00 Uhr |
Anmeldeschluss: | 24.10.2016, 17:00 Uhr |
Zielgruppe: | Geschäftsführer, Inhaber, Einrichtungs- und Heimleiter, Pflegedienstleitungen, Leitungen des Sozialen Dienstes, Belegungsmanager von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen |
Ort: | Derag Living Hotel, Kirchfeldstrasse 59-61, 40217 Düsseldorf |
Programm:
Teilnahmegebühren:
295,00 € je Teilnehmer für ambulante Pflegedienste, Pflege-, Reha- und Senioreneinrichtungen sowie niedergelassene Ärzte.
395,00 € je Teilnehmer aus anderen Bereichen.
(alle Preise zzgl. 19% MwSt.)