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Der Trend zur Anstellung in der Arztpraxis hält unverändert an. So beträgt die Gesamtzahl der, in den derzeit bundesweit zugelassenen 1.730 Medizinischen Versorgungszentren, tätigen Vertragsärzte 9.434. Davon befinden sich 8.114 Ärzte in einem Anstellungsverhältnis. Die Gründe für diese Entwicklung sind vielschichtig. Ärzte, die sich heute für eine Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung entscheiden, überlegen zunehmend, ob sich der Weg in die Selbständigkeit lohnt oder ob für sie eine Tätigkeit als angestellter Arzt eher in Betracht kommt. Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ bieten auch für angestellte Ärzte heute gute Karriereperspektiven. Bei der Ausgestaltung von Beschäftigungs-verhältnissen müssen Ärzte als Arbeitgeber und Angestellte zahlreiche Vorgaben beachten, die sich zudem von vergleichbaren Tätigkeiten in Unternehmen unterscheiden. So unterliegen die Gehälter keiner tariflichen Bindung. Neben den arbeitsrechtlichen Vorgaben müssen insbesondere die Bestimmungen des Berufs-, Vertragsarzt- und Steuerrechts beachtet werden.
Allerdings bildet das Arbeitsrecht, auch für Ärzte, die Basis der beruflichen Tätigkeit. Ob klassisch niedergelassener, angestellter oder Arzt in sonstiger Arbeitgeberfunktion, rechtssicheres Handeln schützt vor zumeist überraschenden Risiken und erhält aufgrund des nachvollziehbaren Handelns das gute Arbeitsklima. Beginnend mit der Gestaltung von Verträgen bis hin zur einvernehmlichen oder erzwungenen Trennung, werden die jeweiligen Möglichkeiten des Verhaltens im Rahmen dieses Workshops dargestellt. Nicht vergessen werden dürfen die zum Teil gravierenden steuerlichen Auswirkungen von arbeitsvertraglichen Regelungen. Der Minijob, die Lohnkontenführung, die Versteuerung selbst verschenkter Artikel und die Prüfung der Rentenversicherung rücken immer mehr in den Fokus der Betrachtung der Finanzämter. Auch die zunehmenden vertraglichen Möglichkeiten, im Rahmen des Berufs- und Vertragsarztrechts, angestellte Ärzte zu beschäftigen sind im Einklang mit dem Arbeitsrecht zu gestalten. Nicht zuletzt ist jeder „Betrieb“ verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Dies ist nicht nur eine Verpflichtung, sondern birgt, unter der Voraussetzung der richtigen Ausgestaltung, auch eine Chance für die Attraktivitätsbildung, denn „Gutes Personal ist schwer zu finden!“.
Folgende Themen und Fragestellungen werden u.a. in dem Workshop angesprochen:
· Arbeitsverträge - Gestaltungsnotwendigkeiten
· Pflichtklauseln im Arbeitsvertrag
· Der Arzt in Anstellung – Unterschiede zwischen Gesellschafter und Arbeitnehmer
· Risiko Scheinselbständigkeit
· Gefahren beim Betriebsübergang
· Richtiger Umgang mit Abmahnung und Kündigung
· Der Minijob und seine Auswirkungen
· Minijob – Freiwillige Versicherung in der RV?
· Die Probleme im Zusammenhang mit der Lohnkontenführung
· Geschenke – Nicht bekommen und dennoch versteuert
· Scheingesellschafter oder angestellter Arzt – Vorgaben des BSG
· Anstellung mit Zulassung – Die Arztstelle und ihre Rückumwandlung
· Anstellung im MVZ und sonstige vertragsarztrechtliche Anstellungsformen
· Weiterbildungs- und Praxisassistenten
· Karriereoptionen für junge Ärzte
· Die betriebliche Altersvorsorge - Eine Chance
Titel: | Selbständig oder angestellt? – Optionen neuer Formen ärztlicher Tätigkeit in Praxis und MVZ |
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Beginn: | 27.02.2013, 14:00 Uhr |
Ende: | 27.02.2013, 20:00 Uhr |
Anmeldeschluss: | 22.02.2013, 12:00 Uhr |
Leitung: | Dr. Peter Wigge und Kurt Haarlammert |
Zielgruppe: | ausschließlich niedergelassene Ärzte, Ärztliche Leiter und Geschäftsführer von MVZ, Berufsverbände, Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen |
Ort: | Kassenärztliche Vereinigung |
Programmablauf:
14:00h Registrierung
15:00h Begrüßung und Moderation: Dr. Peter Wigge, Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwälte Wigge, Münster und Kurt Haarlammert, LIBRA Steuerberatungsgesellschaft, Münster
15:15h Anstellung oder Niederlassung – Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend?
Dr. Thomas Kriedel, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dortmund
15:45h Der angestellte Arzt in der Arztpraxis und im MVZ – vertragsarztrechtliche Vorgaben und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
Dr. Peter Wigge, Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwälte Wigge, Münster
16:15h Kaffeepause
16:45h Der Arzt als Arbeitgeber – Vorgaben bei Arbeitsverhältnissen mit ärztlichen und nichtärztlichen Angestellten
Jens Remmert, LL.M., Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Wigge, Münster
17:15h Steuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis
Kurt Haarlammert, Steuerberater, LIBRA Steuerberatungsgesellschaft, Münster
17:45h Neue Karriereoptionen für junge Ärzte durch veränderte Organisationsstrukturen
Ralf Sjuts, Vorsitzender des Vorstands, patiodoc AG, Berlin
18:15h Verpflichtung und Chance - Die betriebliche Altersvorsorge
John Baschin, Financial Planner, apoFinanz, Dortmund
18:45h Abschlußdiskussion
19:00h Ausklang der Veranstaltung mit einem kleinen Imbiss
Termin:
Mittwoch, den 27. Februar 2013
Uhrzeit:
Ca. 14.00 – 20.00 Uhr
Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an niedergelassene Ärzte, Ärztliche Leiter und Geschäftsführer von MVZ, Berufsverbände, Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen.
Teilnahmegebühren:
Ärzte: 50,00 Euro
Verbände und Institutionen: 200,00 Euro
inkl. Catering und gesetzl. MwSt.
Preise verstehen sich pro Teilnehmer